Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, Personengemeinschaften (Haushalte) und juristische Personen werden. Alle Nutzer müssen dem ATG gegenüber nachweisen, dass sie in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und die Nutzungsordnung unterschreiben.
Beim Haushalt können sich alle Personen, die Dauerhaft im Haushalt leben (Haushaltsmitglieder) als Fahrberechtigte eintragen lassen. Fahrberechtigt können auch Führerscheinneulinge (ab 18 oder mit begleitetem Fahren) sein. Bei einer juristischen Person (Verein, Unternehmen, Körperschaften etc.), werden bis zu 5 natürliche Personen (Mitglieder, Mitarbeiter o.ä.) benannt, die als Nutzer eingetragen werden. Sondervereinbarungen im Einzelfall sind möglich.
Als erstes schicken Sie eine Mail an info@atg-grasbrunn.de mit Ihrer Telefonnummer und Anschrift. Bitte nutzen Sie dazu auch unser Kontaktformular. Wir werden Sie dann anrufen, um einen Termin für das Aufnahmegespräch zu vereinbaren.
Beim Aufnahmegespräch erhalten Sie dann eine kurze Einweisung und Ihre Transponderkarte, mit der Sie die Fahrzeuge öffnen können..
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie kurzfristig Ihre Zugangsdaten für das Buchungssystem sowie die Code-Nummer für den Zugang zu den Fahrzeugen. Damit können Sie alle Fahrzeuge (ATG und VAT) und MVV-Karten nutzen.